Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen zu bekommen?
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Gerne helfen wir Ihnen durch den Behördendschungel und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, welche die optimale Lösung für Ihre Lebenssituation ist. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wichtige Hinweise zu Pflegegrad 1
Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Geld für zusätzliche Betreuungsleistungen. Um Geld für zusätzliche Betreuungsleistungen zu erhalten, stellen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI
Die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote (§ 45b SGB XI) werden durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) weiter ausgebaut und gestärkt. Demnach erhalten Pflegebedürftige ab 01.01.2017 ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.