Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen dafür, dass Sie Ihr Leben so normal wie möglich leben und genießen können!
Anerkannte Pflegeberatung
Bitte denken Sie an Ihren Beratungsbesuch nach § 37
Abs. 3 SGB XI jeweils bis zum 30.06. und 31.12. eines Jahres.
Bei Pflegegrad 1 können Sie einen Beratungsbesuch wahrnehmen.
Ab Pflegegrad 2-3 ist es verpflichtend, einen Beratungsbesuch bis zum 30.06. und bis zum 31.12. wahrzunehmen.
Ab Pflegegrad 4-5 ist es verpflichtend, einen Beratungsbesuch bis 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. wahrzunehmen.
Wer bezahlt die Pflegeberatung?
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind je nach Pflegegrad verpflichtet, viertel- oder halbjährlich einen Beratungseinsatz abzurufen. Diese Beratung findet in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt und wird von uns als anerkannte Beratungsstelle durchgeführt.
Das Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu beraten und zu unterstützen. Die Kosten für diese Einsätze übernimmt die jeweilige Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige keinen Anspruch auf Pflegegeld, aber wenn sie Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erhalten, können sie freiwillig einen Beratungseinsatz im Jahr bei uns in Anspruch nehmen.
Sie möchten gern mehr erfahren oder einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 02151 44 98 000 oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ksb-krefeld.de
Unser Büro in Krefeld hat für Sie wie folgt geöffnet:
Montag bis Donnerstag: 09.00 - 15.00 Uhr
Freitag 09.00 - 14.00 Uhr
Ihr Carsten Breuer und das KSB-Team
Alle Informationen auf einen Blick. Gern können Sie hier unseren Flyer herunterladen oder Sie erhalten ihn auch in Krefeld in unserem Büro auf der Rheinstraße 22.